Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin ; Sorgenfrei, Ramona:
Neue Anforderungen an die Umsetzung verbraucherschützender Richtlinien - Überlegungen aus Anlaß des Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie.
In: GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union.
Bd. 10
(2013)
Heft 5
.
- S. 242-253.
ISSN 2193-9519
DOI: https://doi.org/10.1515/gpr.2013.10.5.242
Angaben zu Projekten
Projekttitel: |
Offizieller Projekttitel Projekt-ID Stiftungslehrstuhl Verbraucherrecht Ohne Angabe |
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Projektfinanzierung: |
BMELV/BMJV |
Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit Kriterien zur Bewertung der Umsetzung verbraucherschützender Richtlinien. Einleitend gehen die Verfasser darauf ein, dass die Qualität der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (juris: EURL 83/2011) nicht anhand der klassischen Kriterien der Unionsrechtskonformität und der Ausschöpfung bestehender Spielräume des nationalen Gesetzgebers bewertet werden kann. Zudem wird auf die handwerklichen und inhaltlichen Mängel der Richtlinie verwiesen, auf die der deutsche Gesetzgeber u.a. in Bezug auf die Vertragsaufhebung wegen verspäteter Lieferung mit „Verbesserungen“ der Richtlinie reagierte. Sodann befassen sich die Urheber des Beitrags mit den bei der Umsetzung zu berücksichtigenden Folgen einer Vollharmonisierung. Im Kontext des Anwendungsbereichs der Vollharmonisierung gem. Art. 4 der Richtlinie wird betont, dass ein Schweigen der Richtlinie kritisch sei, da es unklar sei, ob dadurch eine Nichtregelung der Mitgliedstaaten geboten sei. Ferner wird diskutiert, ob der deutsche Gesetzgeber die sich aus der Richtlinie ergebenden Schutzinstrumente für Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge auf Konstellationen anwenden kann, die nicht von Art. 2 Nr. 7 und 8 Verbraucherrechterichtlinie erfasst sind. Darüber hinaus werden Probleme bei dem praktischen Gebot einer wortlautgetreuen Umsetzung hervorgehoben. So wird moniert, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Formulierung des Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie (juris: EURL83/2011UmsGuWoVermRGÄndG) sich stärker am Wortlaut der Verbraucherrechterichtlinie hätte orientieren müssen. Abschließend fassen die Autoren die Ergebnisse ihrer Arbeit zusammen. Dabei wird auf die niedrige Qualität der Richtlinie verwiesen. Dies sei insbesondere aufgrund der enormen Qualitätsanforderung der Vollharmonisierung im europäischen Richtlinienrecht besonders bedauerlich.