Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin ; Kopp, Christina:
Zur berufsrechtlichen Behandlung von Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsanwaltsgesellschaften : zugleich Besprechung zur Entscheidung der französischen Cour de Cassation vom 3.7.2008, 06-20.514.
In: GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union.
Bd. 5
(2008)
Heft 5
.
- S. 221-234.
ISSN 2193-9519
DOI: https://doi.org/10.1515/gpr.2008.5.5.221
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrer Abhandlung mit der Frage, wie das Berufsrecht ausländische Rechtsanwaltsgesellschaften befasst. Hintergrund des Aufsatzes ist eine Entscheidung des Cour de Cassation vom 03.07.2008 (06-20.514, derzeit noch nicht veröffentlicht). Diese hatte die Zulässigkeit der Eintragung einer Straßburger Zweigniederlassung einer deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei der zuständigen französischen Kammer zum Inhalt. Nach einer Einführung in die zugrunde liegende Problematik - die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von Rechtsanwälten - wird ein Überblick über die verschiedenen rechtlichen Gestaltungsformen von Rechtsanwaltsgesellschaften in den Mitgliedstaaten der EG gegeben. Im Anschluss stellen die Verfasser das erwähnte Urteil des Cour de Cassation näher dar und erörtern den gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund der Entscheidung. Hierbei gehen sie zunächst kurz auf die primärrechtliche Niederlassungsfreiheit ein und erläutern dann ausführlich die einschlägigen Regelungen des Sekundärrechts: die Anwaltsniederlassungsrichtlinie 98/5/EG, die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt 2006/123/EG, die Publizitätsrichtlinie 68/151/EWG und die Zweigniederlassungsrichtlinie 89/666/EWG. Im Fortgang gehen die Autoren auf das einschlägige deutsche Recht ein, welches - auch - der Umsetzung der genannte Richtlinien diente. Dazu führen sie die entsprechenden Regelungen der BRAO, des PartGG und des EuRAG auf und kommen zu dem Schluss, dass das deutsche Umsetzungsrecht Lücken aufweise - etwa im Hinblick auf die Zulassung von Zweigniederlassungen ausländischer, dort bereits zugelassener Rechtsanwaltsgesellschaften - und schlagen zur Lösung dieses Problems eine analoge Anwendung der §§ 59c ff BRAO vor. Abschließend geben die Verfasser einen zusammenfassenden Überblick über die erörterte Thematik.