Titelangaben
Kramme, Malte Friedrich:
Die Einbeziehung von Pflichtinformationen in Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen.
In: Neue juristische Wochenschrift.
Bd. 279
(2015)
Heft 5
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ISSN 0341-1915
Angaben zu Projekten
Projekttitel: |
Offizieller Projekttitel Projekt-ID Stiftungslehrstuhl Verbraucherrecht Ohne Angabe |
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Projektfinanzierung: |
BMELV/BMJV |
Abstract
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bestimmt der neue § BGB § 312 d BGB § 312D Absatz I 2 BGB, dass vorvertragliche Informationen Inhalt des Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrags werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Diese bemerkenswerte Neuregelung, die neben Individualabreden und AGB eine dritte Kategorie zur Bestimmung des Vertragsinhalts schafft, wirft in der Rechtsanwendung zahlreiche Fragen auf, die der Gesetzeswortlaut nicht beantwortet: Im Kern geht es stets darum, ob die neue Regelungstechnik zu der beabsichtigten Stärkung des Verbraucherschutzniveaus führt oder ob sie gar ein Einfallstor schafft, die Rechtsposition des Verbrauchers zu schwächen und sich dadurch letztlich als Danaergeschenk entpuppt.