Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin ; Thies, Johannes:
Urteilsanmerkung zu BGH, Vorlagebeschluss vom 29. April 2009 - VIII ZR 226/07, Zur Frage der Auslegung des Art. 18a der Richtlinie 86/653/EWG.
In: GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union.
Bd. 6
(2009)
Heft 5
.
- S. 239-243.
ISSN 2193-9519
DOI: https://doi.org/10.1515/gpr.2009.6.5.239
Abstract
Die Verfasser beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Vorlagebeschluss des BGH vom 29.04.2009 (Az: VIII ZR 226/07, abgedruckt in VersR 2009, 1116), welcher die Auslegung des Art. 18a der Handelsvertreterrichtlinie (juris: 86/653/EWG) zum Thema habe. In diesem Zusammenhang müsse der Ausschluss eines Ausgleichanspruchs wegen Fehlverhaltens im Sinne des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB untersucht und seine weite Auslegung überdacht werden. Diese Frage diskutieren die Autoren auch auf rechtsdogmatischer Ebene. Im Ergebnis wolle der Senat nach Ansicht der Autoren an der bisherigen Rechtsprechung festhalten, denn er verteidige die weite Auslegung des Ausschlussgrundes anhand der Entstehungsgeschichte des Art. 18a der Richtlinie. Ebenso spreche er sich gegen die Billigkeitskontrolle nach Art. 17 Abs. 2a der Richtlinie aus, da der Handelvertreter nicht schutzwürdig sei. In Bezug auf die Auslegung des Art. 18a beschäftigen sich die Bearbeiter detailliert mit dem Nachschieben des bestehenden Kündigungsrechts sowie mit dem Fehlverhalten nach Erklärung der Vertragsbeendigung. Sodann weisen sie auf die verschiedenen Möglichkeiten gemeinschaftsrechtlicher Lösungen in dieser Konstellation hin. Diese methodischen Instrumente könnten es dem EuGH ermöglichen, seine Rechtsprechung in diesem Bereich weiterzuentwickeln.