Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin ; Kopp, Christina:
Urteilsanmerkung zu Cour de Cassation, Urteil vom 3. Juli 2008 - 06-20514 - Zur Eintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Rechtsanwaltskapitalgesellschaft.
In: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht.
(2008)
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- S. 587-588.
ISSN 0177-9303
Abstract
Die Verfasser kommentieren die Entscheidung Cour de Cassation Paris, 2008-07-03, 06-20514, EWiR 2008, 587, die sich mit der Frage befasst, ob die in Frankreich errichtete Zweigniederlassung einer in Deutschland zugelassenen Anwalts-GmbH in die für Anwaltsgesellschaften vorgesehene Liste der französischen Rechtsanwaltskammer eingetragen werden kann. Nach kurzer Einführung in die Problematik sowie Darstellung des Sachverhalts führen sie aus, das Gericht habe diese Frage im Ergebnis zu Recht bejaht, denn die EGRL 5/98 sei nicht auf natürliche Personen beschränkt und erfasse damit auch die Zweigniederlassung einer ausländischen Rechtsanwalts-GmbH. Da sich dies unmittelbar aus EGRL 5/98 Art 11 Nr 1 herleiten lasse, habe es des in der Sache fragwürdigen Rückgriffs auf EG Art 48 nicht bedurft. Leider habe sich das Gericht nicht näher mit dem Umfang der nach EGRL 5/98 Art 11 Nr 1 S 2 bestehenden Eingriffsbefugnis auseinandergesetzt; auch eine Befassung des EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens wäre wünschenswert gewesen. Verfasser weisen abschließend darauf hin, der deutsche Gesetzgeber habe die vorgenannte Richtlinie nur unzureichend umgesetzt; damit bestehe für ausländische Rechtsanwaltskapitalgesellschaften die Möglichkeit einer den BRAO §§ 59cff entsprechenden Zulassung grundsätzlich nur, wenn man - was durchaus angezeigt erscheine - diese Vorschriften analog anwende.