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Das (neue) Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Fluch oder Segen?

Titelangaben

Fehr, Ulrich:
Das (neue) Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Fluch oder Segen?
In: Ze-phir : Informationen für den sportwissenschaftlichen Nachwuchs. Bd. 22 (2015) Heft 1 . - S. 6-11.
ISSN 1438-4132

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Abstract

Eine Beurteilung der Vor- und Nachteile des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) können selbst direkt davon Betroffene oft nicht vornehmen. Passend zum sperrigen Titel entzieht sich das WissZeitVG eher dem Verständnis, als dass es eine klare, allgemeingültige Orientierung oder gar Sicherheit geben würde. Vor diesem Hintergrund unternimmt Verf. den Versuch einer Aufklärung und Bewertung aus der Perspektive eines Nicht-Juristen unter Berücksichtigung der fogenden Überschriften: 1. Zur Entstehung des WissZeitVG; 2. Bewertung des WissZeitVG; 3. Das neue WissZeitVG; 4. Ziel erreicht?; 5. Umsetzung an den Hochschulen. Im Fazit stellt Verf. fest: Teilaspekte wie die Verlängerung für Menschen mit Behinderung, bei Pflegetätigkeit, Mutterschutz u. ä. sind bei der Neuregelung durchweg positiv zu beurteilen. Um Kurzzeitbefristungen zu unterbinden, wie vom Gesetzgeber angestrebt, scheint das Gesetz aufgrund zu weicher Formulierungen, Sollbestimmungen, fehlender Mindestvertragsdauer z. B. bei Ersteinstellung und der extremen Öffnung der Qualifizierungsbefristung allerdings nicht geeignet. Die Ermöglichung von beliebig kurzen und vielen Drittmittelbeschäftigungen ein ganzes Arbeitsleben lang sind aus Gewerkschaftssicht prinzipiell inakzeptabel, im Einzelfall der Alternative Arbeitslosigkeit aber sicherlich dennoch vorzuziehen. Eine eindeutige Antwort auf die Frage „Fluch oder Segen?“ erscheint nicht möglich. Neben den persönlichen Voraussetzungen kommt es vor allem auf die konkrete Umsetzung durch die Hochschulen an. Fällt diese nicht zufriedenstellend aus, werden sich auch Gerichte mit dem WissZeitVG beschäftigen und nach und nach Klarheit in der Auslegung schaffen. Eine „Rechtssicherheit“ wird es in vielen Bereichen daher wohl erst in etlichen Jahren geben. Wirklich gravierende, allgemeingültige Änderungen oder gar Verbesserungen für die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Novellierung kaum bringen. Weitaus konkreter, verbindlicher und zudem arbeitnehmerfreundlicher als das WissZeitVG sind manche Rahmenvereinbarungen und Richtlinien einzelner Hochschulen. Vielleicht verhilft hier die Nähe zu den Betroffenen an der eigenen Hochschule und die direktere Verantwortung für diese Menschen eher zu positiven Regelungen als dies in einem bundesweiten, von vielfältigen Interessen beeinflussten Gesetzgebungsverfahren möglich ist.
Abstract aus der Datenbank Spolit des BISp (Schiffer; unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)

Weitere Angaben

Publikationsform: Artikel in einer Zeitschrift
Begutachteter Beitrag: Nein
Keywords: Sportwissenschaft; Stellensituation; Befristung, WIssZeitVG; Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Institutionen der Universität: Fakultäten > Kulturwissenschaftliche Fakultät > Institut für Sportwissenschaft
Fakultäten
Fakultäten > Kulturwissenschaftliche Fakultät
Titel an der UBT entstanden: Ja
Themengebiete aus DDC: 300 Sozialwissenschaften > 370 Bildung und Erziehung
700 Künste und Unterhaltung > 790 Sport, Spiele, Unterhaltung
Eingestellt am: 20 Nov 2017 09:28
Letzte Änderung: 08 Dec 2017 10:30
URI: https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/40463