Titelangaben
Purnhagen, Kai:
Die Zurechnung von Unternehmer- und Verbraucherhandelnin den §§ 13 und 14 BGB im Spiegel der Rechtsprechung - Eckpfeiler eines Konzepts?
In: Verbraucher und Recht.
Bd. 30
(2015)
Heft 1
.
- S. 3-9.
ISSN 0930-8369
Abstract
Seit der Einführung des Unternehmers- und Verbraucherbegriffs in den Allgemeinen Teil des BGB im Rahmen der Schuldrechts-reform1haben sich Rechtsprechung und Literatur um Möglichkeiten der Abgrenzung beider Zurechnungsnormen bemüht. Vor dem Hintergrund der hohen Praxisrelevanz dieser Frage(hierzu A.) ist es verwunderlich, dass ein erster Überblick überden Stand in der Rechtsprechung alles andere als Einigkeit beider Beantwortung dieser Frage vermuten lässt. Dieser Befundscheint sich prima vista gerade auch für die Rechtsprechung desBGH zu bestätigen (zu alledem B.). Unterzieht man die Urteiledes BGH der letzten fünf Jahre zu dieser Frage einer Gesamt-schau, so destilliert sich jedoch ein Konzept aus der Fülle der Urteile heraus. Die konsequente Anwendung der §§ 13 und 14 BGB als Zurechnungsnorm für die Qualifikation des Handeln einer natürlichen Person als Verbraucher- oder Unternehmerhandeln erlaubt die Entwicklung eines dreistufigen Zurechnungs-Konzepts: Stufe 1) Grundsätzlich ist jedes Verhalten einernatürlichen Person als Verbraucherhandeln zu qualifizieren, während Handeln von juristischen Personen grundsätzlich Unternehmerhandeln ist. Stufe 2) In einigen von der Rechtsprechung entwickelten Fällen gilt diese Vermutung nicht. Dann ist objektiv zu bestimmen, ob Verbraucher- oder Unternehmerhandeln vorliegt. Stufe 3) In wenigen, von der Rechtsprechung entwickelten Fällen ist die Zurechung umgekehrt. Dann wird Handeln einer natürlichen Person als Unternehmerhandeln vermutet(hierzu C). Dieser Artikel beschäftigt sich nicht mit der Zurechnung des Handelns von und durch Dritte(n).