Titelangaben
Purnhagen, Kai:
Zur extraterritorialen Reichweite von g.U.en - g.U.- Regeln gelten auch für das Ausland hergestellte Produkte.
In: Lebensmittel & Recht.
Bd. 26
(2022)
.
- S. 431-433.
ISSN 1434-2626
Abstract
Wieweit schützen europäische Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben auch Produkte, die zwar in der EU hergestellt werden, aber nur außerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden sollen? Diese Frage hatte der EuGH im vorliegenden Verfahren am Beispiel der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Feta“ für einen dänischen Käse zu entscheiden. „Feta“ Käse, und insbesondere der aus Dänemark, hat den EuGH schon mehrfach beschäftigt. Die zuständigen Behörden in Dänemark hatten es unterlassen, gegen einen Lebensmittelunternehmer vorzugehen, der Käse überwiegend aus Kuhmilch in Dänemark herstellte und diesen außerhalb der Union als „Feta“ Käse vertrieb. Als „Feta“ darf gem. EU-Recht jedoch nur solcher Käse bezeichnet werden, für den Ziegen- oder Schafsmilch von Tieren verwendet wurde, die auf dem griechischen Festland und den Nomos Lesbos weiden. Der EuGH entschied in diesem Fall jedoch nicht nur, dass diese g.U. auch für Produkte gelten, die in der EU für den außer-EU-Markt produziert werden. Er entschied auch darüber, warum EU-Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben geschützt werden (1). Das Urteil fügt sich in die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu g.U. und geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) ein (2). Dadurch ist nun auch deutlich geworden, unter welchen Voraussetzungen und aus welchem Grund EU-Normen auch für Produkte, die sich außerhalb der EU befinden, Anwendung finden (sog. Brüssel-Effekt) (3).