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Kindschaftsrecht in Tansania, unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Sukuma

Titelangaben

Wanitzek, Ulrike:
Kindschaftsrecht in Tansania, unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Sukuma.
Hohenschäftlarn : Renner , 1986 . - XLV, 439 S. - (Kulturanthropologische Studien ; 14 )
ISBN 3-87673-109-7

Abstract

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Stellung der Kinder in einer sich wandelnden Gesellschaft. Untersucht werden der Status von Kindern, Sorgerecht und Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder sowie die Legitimation nichtehelicher Kinder und ihre Folgen. Obwohl der Schwerpunkt der Arbeit auf dem aktuellen Stand des tansanischen Kindschaftsrechts liegt, werden, als notwendiger Hintergrund, am Beispiel der Sukuma auch das vorkoloniale Recht und dessen Grundlagen behandelt.
Ein erstes Anliegen der Arbeit ist es, das Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Kindschaftsrecht, das in subsistenzwirtschaftlich geprägten Agrargesellschaften mit stark ausgebildeten Verwandtschafts- und anderen Gruppenstrukturen entstanden ist, und heutigen gewandelten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensumständen aufzuzeigen. Zum zweiten wird der Konflikt zwischen traditionellem Recht und staatlichem Recht, die erheblich voneinander abweichende Strukturen aufweisen, deutlich gemacht.
Anhand kindschaftsrechtlicher Entscheidungen wird untersucht, wie die Gerichte mit den sich hieraus ergebenden Problemen des internen Rechtskonflikts umgehen. Anstatt den komplizierten und zu unbefriedigenden Ergebnissen führenden Weg des staatlichen internen Kollisionsrechts zu gehen, führen die meisten Richter in ihren Entscheidungen eine faktische Rechtsvereinheitlichung herbei, indem sie ein neues Mischrecht unterschiedlicher Ausprägung schaffen. Dieses kann nicht einem bestimmten Rechtssystem zugeordnet werden, sondern weist Elemente verschiedener Herkunft auf. Eine derartige Vorgehensweise führt insoweit, als sie gleichzeitig eine Anpassung bestehenden Sachrechts an geänderte Bedürfnisse bewirkt, zum Teil zu sachgerechteren Ergebnissen als eine strikte Befolgung des geschriebenen Rechts und ist bis zu einem gewissen Grad von der common-law-Auffassung über die rechtschöpfende Funktion der Gerichte gedeckt. Trotzdem ist die Situation vielfach unbefriedigend, da sich so im Kindschaftsrecht ein Bild erheblicher Rechtsunsicherheit und Unvorhersehbarkeit richterlicher Vorgehensweisen ergibt. Es erscheint fraglich, ob die Rechtsprechung, ohne Hilfestellung durch den Gesetzgeber, die grundsätzlichen Probleme des derzeitigen tansanischen Kindschaftsrechts, die durch die Widersprüchlichkeiten und den ‚Anachronismus’ seiner einzelnen Bestandteile bedingt sind, zufrieden stellend bewältigen kann.

Weitere Angaben

Publikationsform: Buch / Monografie
Zusätzliche Informationen: Zugl.: Dissertation, 1985 , Universität Bayreuth, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Keywords: Tansania; Kindschaftsrecht; Sukuma; Recht; Tansania
Institutionen der Universität: Fakultäten
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Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Ehemalige Professoren
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Forschungseinrichtungen > Forschungszentren
Forschungseinrichtungen > Forschungszentren > Institut für Afrikastudien - IAS
Titel an der UBT entstanden: Ja
Themengebiete aus DDC: 300 Sozialwissenschaften > 300 Sozialwissenschaften, Soziologie
300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
300 Sozialwissenschaften
Eingestellt am: 26 Nov 2015 08:26
Letzte Änderung: 17 Dec 2018 13:38
URI: https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/22143