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Die gesetzliche Regelung von Übergangsmandat und Restmandat nach dem Betriebsverfassungsreformgesetz

Titelangaben

Löwisch, Manfred ; Schmidt-Kessel, Martin:
Die gesetzliche Regelung von Übergangsmandat und Restmandat nach dem Betriebsverfassungsreformgesetz.
In: Betriebs-Berater. Bd. 56 (2001) Heft 42 . - S. 2162-2165.
ISSN 0340-7918

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Abstract

Die Verfasser weisen darauf hin, daß der neue § 21a BetrVG den § 321 UmwG ersetzt; die Bestimmung setze EGRL 23/2001 um. Nicht erfaßt seien Sprecherausschüsse und Abspaltungen und Verselbständigungen im öffentlichen Dienst. Es gebe keine besonderen Übergangsvorschriften für § 21a BetrVG.

Es müsse eine Betriebsspaltung vorliegen; es dürfe sich nicht um einen Kleinbetrieb handeln. Die Verfasser erläutern die - unveränderte - Zusammensetzung des Betriebsrats. Er habe Wahlvorstände zu bestellen und könne insbesondere Betriebsvereinbarungen für die neu entstandenen Betriebe abschließen. Das Übergangsmandat könne für verschiedene Betriebe zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden, spätestens sechs Monate nach Vollzug der Betriebsspaltung. Die Verlängerung des sechsmonatigen Übergangsmandats sei unter bestimmten Voraussetzungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung möglich.

Die Verfasser erläutern den Begriff der Zusammenfassung von Betrieben; das Übergangsmandat stehe dem Betriebsrat des nach der Zahl der Wahlberechtigten größten Betriebs (-teils) zu. § 21a Abs 1 BetrVG gelte entsprechend.

Das Restmandat bei Betriebsuntergang, § 21 b BetrVG, sei subsidiär. Es betreffe in erster Linie den Sozialplan, daneben Beteiligung bei Kündigungen, Versetzungen, Weiterbeschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Weitere Angaben

Publikationsform: Artikel in einer Zeitschrift
Begutachteter Beitrag: Nein
Institutionen der Universität: Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung) > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung) - Univ.-Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Profilfelder > Emerging Fields > Innovation und Verbraucherschutz
Profilfelder > Emerging Fields > Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften
Profilfelder > Emerging Fields > Energieforschung und Energietechnologie
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Verbraucherrecht - FfV
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Energierecht - FER
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Familienunternehmen
Graduierteneinrichtungen > University of Bayreuth Graduate School
Graduierteneinrichtungen > BayREW
Fakultäten
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung)
Profilfelder
Profilfelder > Emerging Fields
Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen
Graduierteneinrichtungen
Titel an der UBT entstanden: Nein
Themengebiete aus DDC: 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Eingestellt am: 07 Aug 2015 07:02
Letzte Änderung: 07 Aug 2015 07:02
URI: https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/15072