Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin ; Blüher, Max:
Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 410/12 - Zur Anwendbarkeit des CISG auf die aus einem CISG-Kaufvertrag resultierende Rückkaufpflicht.
In: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht.
(2014)
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- S. 681-682.
ISSN 0177-9303
Angaben zu Projekten
Projekttitel: |
Offizieller Projekttitel Projekt-ID Stiftungslehrstuhl Verbraucherrecht Ohne Angabe |
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Projektfinanzierung: |
BMJV/BMEL |
Abstract
Die Verfasser kommentieren die Entscheidung des BGH, Urteil vom 28.5.2014, Az. VIII ZR 410/12, ZIP 2014, 2036, die sich unter anderem mit der Frage befasst, ob die in einem dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG; juris: UNWaVtrÜbk) unterfallenden Kaufvertrag enthaltene Rückkaufverpflichtung in Umkehrung der Pflichten des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags ebenfalls den Bestimmungen des CISG untersteht. Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe führen sie aus, die Entscheidung verdiene weitgehend Zustimmung. So habe der Senat die vorgenannte Frage im Ergebnis zu Recht bejaht, wenn auch die Argumentation in Teilen etwas unscharf sei, da nicht streng zwischen der Pflicht zum Rückkauf und den Pflichten aus dem Rückkauf differenziert werde. Grundsätzlich zutreffend seien auch die Ausführungen zu Art. 8 CSIG. Diesbezüglich habe der Senat zu Recht angenommen, dass sich die Auslegung eines solchen Vertrages auch dann nach den in Art. 8 CSIG aufgestellten Regeln beurteile, wenn es sich um einen von einer Partei verwendeten Formularvertrag handele; richtig sei ferner, dass unklare Erklärungen "contra proferentem" auszulegen seien, Mehrdeutigkeiten also zulasten des Verwenders der von ihm gestellten Bedingungen gingen. Was die Ausführungen zum widersprüchlichen Verhalten anbelange, habe der Senat leider nicht hinreichend deutlich herausgestellt, dass Anknüpfungspunkt insoweit nicht § 242 BGB, sondern Art. 7 Abs. 2 CSIG sei.