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Urteilsanmerkung zu EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, C-210/06 - "Cartesio", Niederlassungsfreiheit gestattet Wegzugsbeschränkungen

Titelangaben

Schmidt-Kessel, Martin:
Urteilsanmerkung zu EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, C-210/06 - "Cartesio", Niederlassungsfreiheit gestattet Wegzugsbeschränkungen.
In: GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union. Bd. 6 (2009) Heft 1 . - S. 26-30.
ISSN 2193-9519
DOI: https://doi.org/10.1515/gpr.2009.6.1.26

Abstract

In seinem Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit der Cartesio-Entscheidung des EuGH vom 16.12.2008, C-210/06, veröffentlicht in BB 2009, 11, die besagt, dass die EU-Niederlassungsfreiheit Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates nicht entgegenstehe, die es nach einer nach nationaler Rechtsordnung gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft nach Herkunftsstaatsprinzip behalten. Des Weiteren wird die Vorlageberechtigung des Gerichts behandelt und Fragen des Vorabentscheidungsverfahren geklärt. Der Verfasser geht zuerst auf die zwei unterschiedlichen Konstellationen in der Rechtsprechung ein, welche sich durch die Urteile Daily Mail und General Trust (27.9.1988, Rs. 81/87, Slg. 1988, 5483) einerseits und Centros (9.3.1999, C-212/07, Slg. 1999, I-1459), Überseering (5.11.2002, C-208/00, Slg. 2002, I-9919) und Inspire Art (30.09.2003, C-167/01, Slg. 2003, I-10155) andererseits charakterisieren, also einmal den Zuzug und einmal den Wegzug behandeln. Im Ergebnis habe der Gerichtshof mit seiner Entscheidung nicht zur erhofften Rechtsklärung beigetragen, allerdings könne man festhalten, dass auch in diesem Urteil das Herkunftslandsprinzip gelte und die Niederlassungsfreiheit auch die Verschmelzung mit einer ausländischen Gesellschaft schütze. Mit der Entscheidung hinsichtlich der Vorlageberechtigung in Handelsregistersachen habe der EuGH vor allem für Rechtsklarheit gesorgt.

Weitere Angaben

Publikationsform: Artikel in einer Zeitschrift
Begutachteter Beitrag: Ja
Institutionen der Universität: Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung) > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung) - Univ.-Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Profilfelder > Emerging Fields > Innovation und Verbraucherschutz
Profilfelder > Emerging Fields > Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften
Profilfelder > Emerging Fields > Energieforschung und Energietechnologie
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Verbraucherrecht - FfV
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Energierecht - FER
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Familienunternehmen
Graduierteneinrichtungen > University of Bayreuth Graduate School
Graduierteneinrichtungen > BayREW
Fakultäten
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung)
Profilfelder
Profilfelder > Emerging Fields
Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen
Graduierteneinrichtungen
Titel an der UBT entstanden: Nein
Themengebiete aus DDC: 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Eingestellt am: 14 Aug 2015 09:13
Letzte Änderung: 06 Jun 2017 07:06
URI: https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/16097