Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin:
Urteilsanmerkung zu EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, C-210/06 - "Cartesio", Niederlassungsfreiheit gestattet Wegzugsbeschränkungen.
In: GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union.
Bd. 6
(2009)
Heft 1
.
- S. 26-30.
ISSN 2193-9519
DOI: https://doi.org/10.1515/gpr.2009.6.1.26
Abstract
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Verfasser mit der Cartesio-Entscheidung des EuGH vom 16.12.2008, C-210/06, veröffentlicht in BB 2009, 11, die besagt, dass die EU-Niederlassungsfreiheit Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates nicht entgegenstehe, die es nach einer nach nationaler Rechtsordnung gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft nach Herkunftsstaatsprinzip behalten. Des Weiteren wird die Vorlageberechtigung des Gerichts behandelt und Fragen des Vorabentscheidungsverfahren geklärt. Der Verfasser geht zuerst auf die zwei unterschiedlichen Konstellationen in der Rechtsprechung ein, welche sich durch die Urteile Daily Mail und General Trust (27.9.1988, Rs. 81/87, Slg. 1988, 5483) einerseits und Centros (9.3.1999, C-212/07, Slg. 1999, I-1459), Überseering (5.11.2002, C-208/00, Slg. 2002, I-9919) und Inspire Art (30.09.2003, C-167/01, Slg. 2003, I-10155) andererseits charakterisieren, also einmal den Zuzug und einmal den Wegzug behandeln. Im Ergebnis habe der Gerichtshof mit seiner Entscheidung nicht zur erhofften Rechtsklärung beigetragen, allerdings könne man festhalten, dass auch in diesem Urteil das Herkunftslandsprinzip gelte und die Niederlassungsfreiheit auch die Verschmelzung mit einer ausländischen Gesellschaft schütze. Mit der Entscheidung hinsichtlich der Vorlageberechtigung in Handelsregistersachen habe der EuGH vor allem für Rechtsklarheit gesorgt.