Titelangaben
Schmidt-Kessel, Martin:
Urteilsanmerkung zu OLG München, Urteil vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 - Zur Auslegung der UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1, Art 75.
In: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht.
(2005)
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- S. 249-250.
ISSN 0177-9303
Abstract
Der Verfasser kommentiert die Entscheidung OLG München, 2004-09-15, 7 U 2959/04, EWiR 2005, 249, die sich mit der Auslegung der UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1, Art 75 befasst. Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe führt er aus, das Urteil verdiene im Ergebnis Zustimmung, die Begründung vermöge hingegen nicht zu überzeugen und gefährde ohne Not die einheitliche Auslegung der Konvention. Richtig sei, dass der Gläubiger in Fällen, in denen der Schuldner unzweideutig und endgültig erklärt habe, dass er seiner Leistungspflicht nicht nachkommen werde, auch ohne Erklärung der Aufhebung des Vertrages zur Schadensberechnung nach UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1 gelangen könne. Nicht zutreffend sei allerdings, dass sich dieses Ergebnis im Wege der Auslegung der vorgenannten Vorschrift unter Berücksichtigung von hergebrachten und gefestigten Grundsätzen der nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ergebe, die als Konkretisierung des Gebotes von Treu und Glauben geschaffen worden seien. UNWaVtrÜbk Art 7 Abs 1 eröffne einen derartigen Spielraum entgegen der Ansicht des Gerichts nicht. Verfasser ist aus von ihm näher dargelegten Gründen der Ansicht, die Einschränkung der UNWaVtrÜbk Art 75, Art 76 lasse sich unmittelbar aus UNWaVtrÜbk Art 80, Art 77 herleiten. Er kommentiert ferner kurz die auf der Linie der Literatur liegenden Ausführungen des Senats zum Bestehen und zur Ermittlung eines Marktpreises.