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Urteilsanmerkung zu OLG München, Urteil vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 - Zur Auslegung der UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1, Art 75

Titelangaben

Schmidt-Kessel, Martin:
Urteilsanmerkung zu OLG München, Urteil vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 - Zur Auslegung der UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1, Art 75.
In: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht. (2005) . - S. 249-250.
ISSN 0177-9303

Abstract

Der Verfasser kommentiert die Entscheidung OLG München, 2004-09-15, 7 U 2959/04, EWiR 2005, 249, die sich mit der Auslegung der UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1, Art 75 befasst. Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe führt er aus, das Urteil verdiene im Ergebnis Zustimmung, die Begründung vermöge hingegen nicht zu überzeugen und gefährde ohne Not die einheitliche Auslegung der Konvention. Richtig sei, dass der Gläubiger in Fällen, in denen der Schuldner unzweideutig und endgültig erklärt habe, dass er seiner Leistungspflicht nicht nachkommen werde, auch ohne Erklärung der Aufhebung des Vertrages zur Schadensberechnung nach UNWaVtrÜbk Art 76 Abs 1 gelangen könne. Nicht zutreffend sei allerdings, dass sich dieses Ergebnis im Wege der Auslegung der vorgenannten Vorschrift unter Berücksichtigung von hergebrachten und gefestigten Grundsätzen der nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ergebe, die als Konkretisierung des Gebotes von Treu und Glauben geschaffen worden seien. UNWaVtrÜbk Art 7 Abs 1 eröffne einen derartigen Spielraum entgegen der Ansicht des Gerichts nicht. Verfasser ist aus von ihm näher dargelegten Gründen der Ansicht, die Einschränkung der UNWaVtrÜbk Art 75, Art 76 lasse sich unmittelbar aus UNWaVtrÜbk Art 80, Art 77 herleiten. Er kommentiert ferner kurz die auf der Linie der Literatur liegenden Ausführungen des Senats zum Bestehen und zur Ermittlung eines Marktpreises.

Weitere Angaben

Publikationsform: Artikel in einer Zeitschrift
Begutachteter Beitrag: Nein
Institutionen der Universität: Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung) > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung) - Univ.-Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Profilfelder > Emerging Fields > Innovation und Verbraucherschutz
Profilfelder > Emerging Fields > Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften
Profilfelder > Emerging Fields > Energieforschung und Energietechnologie
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Verbraucherrecht - FfV
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Energierecht - FER
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen > Forschungsstelle für Familienunternehmen
Graduierteneinrichtungen > University of Bayreuth Graduate School
Graduierteneinrichtungen > BayREW
Fakultäten
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Zivilrecht IX (Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung)
Profilfelder
Profilfelder > Emerging Fields
Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen > Forschungsstellen
Graduierteneinrichtungen
Titel an der UBT entstanden: Nein
Themengebiete aus DDC: 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Eingestellt am: 18 Aug 2015 06:18
Letzte Änderung: 18 Aug 2015 06:18
URI: https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/16123