Titelangaben
Freiling, Felix ; Safferling, Christoph ; Rückert, Christian:
Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung als neue Maßnahmen für die Strafverfolgung : Rechtliche und technische Herausforderungen.
In: Juristische Rundschau.
(2018)
Heft 1
.
- S. 9-22.
ISSN 1612-7064
DOI: https://doi.org/10.1515/juru-2017-0104
Abstract
Am Ende der Legislaturperiode wurde es wieder hektisch. Nachdem zu Beginn noch mit viel Aufwand eine »Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens« eingesetzt worden war,[1] fiel der Regierungsentwurf für eine StPO-Reform zunächst etwas schmal aus.[2] Quellen-TKÜ sowie Online-Durchsuchung kamen in den Entwürfen nicht vor. Erst im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kamen sie in den Gesetzesentwurf.[3] Freilich konnten die Parlamentarier an das BKAG anknüpfen, von bereits vorhandener Rechtsprechung des BVerfG[4] und des BGH[5] lernen und auf die Formulierungshilfe des BMJV setzen.[6] Gleichwohl überrascht dieses Vorgehen angesichts der Komplexität der technischen Probleme und der hohen Grundrechtsrelevanz der geplanten Eingriffsmaßnahmen. Diese beiden Aspekte, technische Umsetzbarkeit und Grundrechtskonformität, sollen in diesem Beitrag näher beleuchtet werden. Die Änderungen der StPO behandeln verdeckte und »mit technischen Mitteln« durchgeführte Eingriffe »in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme«. Wenn bei einem solchen Eingriff das Ziel verfolgt wird, Zugriff auf verschlüsselten Datenverkehr zu erhalten, spricht man in Anlehnung an das klassische Ermittlungsinstrument der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von »Quellen-TKÜ«, da die Kommunikationsdaten jeweils an der »Quelle« (also auf dem Rechner selbst) erhoben werden. Für den Fall, dass Zugriff auch auf andere, auf einem Rechner gespeicherte Daten und nicht nur auf Kommunikationsdaten gewünscht wird, wird in der Literatur und nun auch im Gesetzestext der Terminus »Online-Durchsuchung« gebraucht. Technisch bedeutet ein »Eingriff mit technischen Mitteln«, die Installation einer speziellen Software auf dem Zielsystem, und zwar gegen den Willen des Benutzers.[7] Im Folgenden werden zunächst die neuen Maßnahmen dargestellt und die Gesetzformulierungen analysiert (I.). Anschließend wird aus technischer Sicht die Umsetzbarkeit der gesetzlichen Vorgaben thematisiert (II.), bevor am Ende vor diesem Hintergrund der verfassungsrechtliche Rahmen diskutiert wird (III.).
Weitere Angaben
Publikationsform: | Artikel in einer Zeitschrift |
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Begutachteter Beitrag: | Ja |
Institutionen der Universität: | Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Strafrecht II (Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht) Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Strafrecht II (Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht) > Lehrstuhl Strafrecht II (Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht) - Univ.-Prof. Dr. Christian Rückert |
Titel an der UBT entstanden: | Nein |
Themengebiete aus DDC: | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Eingestellt am: | 07 Dec 2023 08:03 |
Letzte Änderung: | 07 Dec 2023 08:03 |
URI: | https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/87991 |