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Schutz von Dissidenten und Abwehr von Cyberspionage : die neue Bedeutung des § 99 StGB

Titelangaben

Safferling, Christoph ; Rückert, Christian:
Schutz von Dissidenten und Abwehr von Cyberspionage : die neue Bedeutung des § 99 StGB.
In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Bd. 132 (2020) Heft 2 . - S. 367-396.
ISSN 1612-703X
DOI: https://doi.org/10.1515/zstw-2020-0013

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Abstract

Mit Spionage verbindet man im Staatsschutzstrafrecht vor allem Sachverhalte aus
der Zeit des Kalten Kriegs. Insbesondere § 99 StGB sollte in seiner heutigen, weiten
Fassung jegliche Teilnahme an Aktivitäten fremder (vor allem osteuropäischer)
Geheimdienste erfassen. Die „geheimdienstliche Agententätigkeit“ hat jedoch
auch nach Ende des Ost-West-Konflikts weiterhin eine große Bedeutung.
Gerade in letzter Zeit ist in zwei heute besonders wichtige Anwendungsbereiche
Bewegung gekommen: (1) Der Schutz von Dissidenten vor Überwachung ausländischer
Geheimdienste und (2) der Schutz vor Ausforschungsangriffen mittels moderner
Computer- und Internettechnologie (sog. Cyberspionage).
Am 4.4.2019 entschied der Staatsschutzsenat des BGH, dass ein Verfahren wegen
des Verdachts, dass der Beschuldigte deutsche Staatsbürger auf deutschem
Staatsgebiet für den jordanischen Geheimdienst ausspioniert hatte, durchgeführt
werden müsste1. Das OLG Jena hatte zu Unrecht in übertriebener Vorsicht vor möglichen,
von den ausspionierten Personen ausgehenden Gefahren, die Anklage des
GBA nicht zugelassen. Die Normen des Staatsschutzstrafrechts, hier §§ 98 und 99
StGB, schienen eine ganze Zeit lang keine große Bedeutung mehr zu entfalten.

Weitere Angaben

Publikationsform: Artikel in einer Zeitschrift
Begutachteter Beitrag: Ja
Institutionen der Universität: Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Strafrecht II (Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht)
Fakultäten > Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Fachgruppe Rechtswissenschaften > Lehrstuhl Strafrecht II (Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht) > Lehrstuhl Strafrecht II (Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht) - Univ.-Prof. Dr. Christian Rückert
Titel an der UBT entstanden: Nein
Themengebiete aus DDC: 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Eingestellt am: 12 Dec 2023 11:47
Letzte Änderung: 12 Dec 2023 11:47
URI: https://eref.uni-bayreuth.de/id/eprint/88022