Titelangaben
Purnhagen, Kai:
Art. 8 Lebensmittel-Basisverordnung.
In: Purnhagen, Kai ; Schäfer, Stephan ; Horst, Matthias
(Hrsg.):
BeckOK Lebensmittelrecht. -
München
,
2026
Abstract
Art. 8 statuiert einen allgemeinen Grundsatz (Art. 4 Abs. 2 Lebensmittel-Basisverordnung) des EU-Lebensmittelrechts, den alle Maßnahmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einhalten müssen (Art. 4 Abs. 1, 2 Lebensmittel-Basisverordnung). Art. 8 formuliert damit, der englischen Sprachfassung der Lebensmittel-Basisverordnung folgend, ein Prinzip des Lebensmittelrechts (EuGH: „allgemeine Vorschrift“, Übersetzung KP, EuGH, ECLI:EU:C:2007:662-Fratelli Martini, Rn. 38). Er ist gem. Art. 5 Abs. 1 Lebensmittel-Basisverordnung eines von zwei wesentlichen Zielen, nämlich die Gesundheit des Menschen und die Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln. (in diesem Sinne EuGH, ECLI:EU:C:2013:227-Berger, Rn. 35). Die Gesundheit des Menschen wird durch das Prinzip der Risikoanalyse in Art. 6 Lebensmittel-Basisverordnung verwirklicht und rekurriert damit auf wissenschaftliche Erkenntnisse, während die Verbraucherinteressen durch Bezugnahme auf den Durchschnittsverbraucher geschützt werden (Purnhagen, in: Sosnitza/Meisterernst, Art. 14, Rn. 7).

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